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103800    Jacob SCHLEYFFE, geboren circa 1355, overleden 1440 te Görlitz.
Gehuwd met
103801    Agatha, geboren circa 1362.
Uit dit huwelijk:
   1.  Heinz (zie 51900).

 
103936    Richelm von JÜNE, Ratsherr zu Göttingen 1294-1313, overleden 1313-1319, zoon van Heinrich von JÜNE (zie 207872).
Kind:
   1.  Heinrich (zie 51968).

 
104096    Johann von HAXTHAUSEN, 1342-1362, Herr des Amtes Haxthausen, Erbhofmeister, geboren voor 1342, zoon van Albert von HAXTHAUSEN (zie 208192) en Germentraud von ETTELEN (zie 208193).
Gehuwd met
104097    Gisele von DRIEBURG.
Uit dit huwelijk:
   1.  Albert (zie 52048).

 
104098    Gottschalk von ELMERINGHAUSEN, zoon van Bartold von ELMERINGHAUSEN (zie 208196) en Kunigunde (zie 208197).
Gehuwd met
104099    Willa von WESTPHALEN, dochter van Lubbert von WESTPHALEN (zie 208198) en Willa von QUERNHEIM (zie 208199).
Uit dit huwelijk:
   1.  Jutta (zie 52049).

 
104104    Werner von CREVET, 1313 Knappe, 1334 Ritter, zoon van Reiner von CREVET (zie 208208) en Mechtildis de HACHTE (zie 208209).
Kind:
   1.  Johann gen.Criuet (zie 52052).

 
104106    Friedrich von VERNDE.
Gehuwd met
104107    Gesa.
Uit dit huwelijk:
   1.  Regelinde (zie 52053).

 
104160    Gombert von WILDUNGEN, 1365,1369 und 1370 Schöffe zu Homberg a.d. Efze.
Gehuwd met
104161    RÜCKERSFELDEN, dochter van Albert RÜCKERSFELDEN (zie 208322) en Metze BISCHOFF (zie 208323).
Uit dit huwelijk:
   1.  Heinrich (zie 52080).

 
104168    Volpracht von HOHENFELS, erwähnt 1339, overleden voor 1395, zoon van Gottschalk von HOHENFELS (zie 208336) en Jutta (zie 208337).
Gehuwd met
104169    von BUCHENAU.
Uit dit huwelijk:
   1.  Ludwig gen. 'der Dürre' (zie 52084).

 
104170    Thamme (Damian) von WEITERSHAUSEN, 1372, 1377 und 1396 Schultheiß zu Marburg a.d. Lahn, zoon van Gisilbertus von WEITERSHAUSEN (zie 208340) en Elisabeth (zie 208341).
Gehuwd met
104171    Lise.
Uit dit huwelijk:
   1.  Katharina (zie 52085).

 
104172    Werner GISE, 1335-1373 Schöffe zu Biedenkopf, overleden voor 1397, zoon van Giso GISE (zie 208344) en Luchard (zie 208345).
Gehuwd met
104173    Else von ROSCHE, erwähnt 1362-1407.
Uit dit huwelijk:
   1.  Werner (zie 52086).

 
104176    Johann (Henne) BISCHOFF, 1334-1356 Bürger zu Homberg a.d. Efze, overleden na 1356, zoon van Hermann BISCHOFF (zie 208352) en Jutta (zie 208353).
Gehuwd met
104177    Truda, erwähnt 1350-1356.
Uit dit huwelijk:
   1.  Hermann (zie 52088).

 
104184    Roland RULAND, erwähnt 1295-1304 zu Allendorf a.d. Werra, 29-5-1368 Bürger und Salzpfänner zu Allendorf, overleden voor 1370 te Allendorf, vor 25.5.1370, zoon van Roland RULAND (zie 208368).
Gehuwd met
104185    NN, overleden 1370-1382.
Uit dit huwelijk:
   1.  Burghard (zie 52092).

 
104186    Wilkin von BISCHOFFSHAUSEN, Knappe, erwähnt 1363-1372, 1372 Zeuge, geboren voor 1363, overleden na 1372. Bürge für Tilo von Rusteberg 1363, zoon van Hermann von BISCHOFFSHAUSEN (zie 208372) en Sophie von LÜLFSHAUSEN (zie 208373).
Gehuwd met
104187    Hille von ADENESSEN.
Uit dit huwelijk:
   1.  Hans, overleden na 1380.
Gehuwd met Catharina DIEDE zum FÜRSTENSTEIN.
   2.  Katharina (zie 52093).

 
109440    Albrecht MÜLLER, urk. 1414.
Kind:
   1.  Henning (Heinz) (zie 54720).

109441    Mette.
Kind: 1 kind.
 
109442    Cauen DERLING.
Kind:
   1.  Barbara (zie 54721).

 
109444    Dietrich von HARTZEN, zoon van Busso von HARTZEN (zie 218888).
Kind:
   1.  Busso (zie 54722).

 
109472    Dietrich I von BRÖMBSE, 1371 Ratsherr, 1392 Sothmeister, Prokurator des Franziskanerklosters, overleden 1400, zoon van Heinrich von BRÖMBSE (zie 218944) en Margarethe BROMES (ESTORFF) (zie 218945).
Gehuwd voor de kerk circa 1397 met
109473    Beate SOTHMEISTER.
Uit dit huwelijk:
   1.  Dietrich (zie 54736).

 
111696    Paul BLANKENFELDE, Bürgermeister, geboren circa 1350, overleden op 02-07-1443 te Berlin (DU). Bürgermeister
von 1401 bis 1402, 1403 bis 1404,
1405 bis 1406, 1407 bis 1408,
1419 bis 1420, 1421 bis 1422,
1423 bis 1424, 1425 bis 1426,
1427 bis 1428, 1429 bis 1430


Mit Paul Blankenfelde, Sohn des Bürgermeisters Peter Blankenfelde (Amtsantritt 1365), stand wiederum ein Mitglied dieser alten und wohlhabenden Bürgerfamilie an der Spitze der Stadt. Er war Lehns- und Grundherr in Seefeld und bezog Einkünfte aus wenigstens fünf Dörfern in der Umgebung Berlins. Das nach dem Großbrand von 1380 zerstörte Blankenfeldesche Stammhaus in der Spandauer Straße 49 ließ er in massiver Bauweise wiedererrichten.

1403, in seiner zweiten Amtsperiode, wurde Paul Blankenfelde als Hauptmann des Berliner Heerbanns gegen die Herzöge von Pommern entsandt, mit denen Brandenburg in ständiger Fehde lag. Er wurde auch als sehr fähiger Stadtpolitiker gerühmt. Als es zu Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Frankfurt an der Oder und dem Kurfürsten kam, zogen die zerstrittenen Parteien den Berliner Bürgermeister als Schiedsrichter hinzu.

Verheiratet war Paul Blankenfelde vermutlich mit einer Angehörigen der alten märkischen Familie Strohband. Von den aus dieser Ehe hervorgegangenen 10 Kindern scheinen nur fünf das Erwachsenenalter erreicht zu haben: drei Töchter und zwei Söhne, Wilhelm (Wilke) und Johannes (Hans), die gleich ihm später das Bürgermeisteramt versahen.

Zoon van Peter BLANKENFELDE (zie 223392).
Gehuwd met
111697    Anna STROBAND, dochter van Henning STROBAND (zie 223394).
Uit dit huwelijk:
   1.  Wilke von BLANKENFELDE (zie 55848).

 
111698    Thomas WINS, Bürgermeister in Berlin, geboren circa 1380 te Berlin (DU), overleden voor 1465 te Berlin (DU). Bürgermeister
von 1426 bis 1427, 1428 bis 1429,
1432 bis 1433, 1434 bis 1435,
1436 bis 1437, 1438 bis 1439,
1440 bis 1441, 1443 bis 1444,
1445 bis 1446, 1447 bis 1448


Die Familie Wins war wie die Strohbands ursprünglich in Frankfurt an der Oder ansässig. Angehörige dieser Familie siedelten später nach Berlin und Cölln über, wo sie bald in die Stadtaristokratie aufstiegen und ihren Reichtum um ein vielfaches vermehren konnten.

Thomas Wins wurde in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts Bürger und kurz danach 1426 Bürgermeister von Berlin - der erste von insgesamt fünf aus diesem Geschlecht stammenden Stadtoberhäuptern.

Friedrich II. Eisenzahn hatte 1442 nach der Auflösung des gemeinsamen Rates von Berlin und Cölln und der damit verbundenen Trennung der Städte erstmalig die unbedingte Bestätigung gewählter Bürgermeister und Ratsmitglieder durch den Landesherrn verfügt (siehe Henning Strohband, Amtsbeginn 1401). Thomas Wins' Bestätigung datiert vom 16. April 1443.

Zwischen 1427 und 1443 erwarb er ansehnliche Besitztümer in der Umgebung Berlins wie zum Beispiel das Dorf Blankenburg, Eigentum in Wartenberg, Klein Klienitz, Falkenberg, Biesdorf, Hebungen (Abgaben) in Altlandsberg und anderwärts. Durch seinen Wohlstand und seine hohe Stellung gehörte er zu den angesehensten Bürgern von Berlin und Cölln, bis auch er sich wegen seiner Beteiligung am Aufruhr gegen Friedrich II. Eisenzahn 1447/48 mit seinen Söhnen vor dem Spandauer Gericht verantworten mußte. Die ihnen verliehenen Lehen wurden eingezogen und eine hohe Geldstrafe verhängt. Thomas Wins verlor sein Amt als Bürgermeister. Aber bereits ein Jahr später hatten er und seine Angehörigen den größten Teil ihrer Lehen zurückerhalten. Auch das Bürgermeisteramt und andere wichtige städtische Posten konnten später von der Familie Wins wieder eingenommen werden.
Zoon van Nikolaus WINS (zie 223396).
Gehuwd voor 1419 met
111699    Gertrud GLINICKE, geboren circa 1385, overleden na 1449, dochter van Heinrich GLINICKE GEN. KAROW (zie 223398) en Anna (zie 223399).
Uit dit huwelijk:
   1.  Katharina (zie 55849).

 
111700    Henning STROBAND, Bürgermeister in Berlin, geboren circa 1380. Bürgermeister
von 1401 bis 1402, 1403 bis 1404,
1405 bis 1406, 1407 bis 1408,
1409 bis 1410, 1421 bis 1422,
1423 bis 1424, 1425 bis 1426,
1427 bis 1428, 1429 bis 1430,
1431 bis 1432, 1433 bis 1434,
1435 bis 1436, 1437 bis 1438,
1439 bis 1440, 1441 bis 1442,
1444 bis 1445, 1446 bis 1447


Henning Strohband entstammte einer alten berühmten märkischen Familie, die sich große Verdienste um Gemeinwesen und Wissenschaft erworben hatte. Sogar in Polen soll ihr Bürgerrecht verliehen worden sein. Ursprünglich ansässig in Frankfurt an der Oder, findet sich im 14. Jahrhundert ihr Name in den Ratslisten von Spandau, bis sie dann mit Beginn des folgenden Jahrhunderts in der Person von Henning Strohband an die Spitze der Stadtregierung Berlins trat.

Henning Strohband muß über ein beträchtliches Vermögen verfügt haben, da er in Zusammenhang mit verhältnismäßig bedeutenden Gelddarlehen erwähnt wird: Kurfürst Friedrich I. zahlte ihm 1424 ein Darlehen von 150 Schock Böhmischer Groschen zurück, 1429 lieh der Bürgermeister Markgraf Johann, dem Sohn Friedrichs I., 400 Schock Böhmischer Groschen. Als Gegenleistung erhielt er die Orbede (ständige Abgabe an den Landesherrn) von Strausberg als Pfand. 1430 übereignete ihm der Landesherr die Anwartschaft auf Lehensgüter in Wartenberg und Selchow.

Henning Strohband galt als sehr kluger Mann, der auch den gefürchteten und mächtigen adligen Brüdern Quitzow gegenüber eine geschickte Politik betrieb, um Berlin vor ihren Zugriffen zu schützen. Offenbar wußte auch der Kurfürst diese seine Fähigkeiten zu schätzen. Als es 1426 in Prenzlau zwischen Rat und Bürgerschaft zu Auseinandersetzungen um die Einsetzung eines neuen Rates kam, wurde er als Vermittler hinzugezogen.

In der siebenten Amtsperiode von Henning Strohband setzte eine Reihe folgenschwerer Ereignisse für Berlin ein. Nach der mehr losen Vereinigung von Berlin und Cölln im Jahre 1307 beschlossen 1432 die Regierenden beider Städte, sich zu einer außen- und innenpolitische Angelegenheiten regelnden Gemeinschaft zusammenzuschließen. Gerichtet war diese Verbindung gegen Bestrebungen des Kurfürsten, die Selbständigkeit der Städte einzuschränken. Andererseits glaubten die herrschenden Patriziergeschlechter in Berlin und Cölln, durch ihre nunmehr vereinte Macht die nach Beteiligung am Stadtregiment drängenden breiteren Schichten des Bürgertums in ihre Schranken verweisen zu können. Die alltäglichen Konflikte zwischen beiden Städten, die sich oft als Konkurrenten betrachteten, wurden zurückgestellt.

Nach der aus diesem Anlaß beschlossenen neuen Stadtverfassung wurde der gemeinsame Ratskörper von zwei Bürgermeistern und zehn Ratsmannen aus Berlin, von einem Bürgermeister und fünf Ratsmannen aus Cölln gebildet, Zins und Schoß (Abgabe) gemeinsam eingezogen und grundsätzlich für beide Städte verwendet. Die Kämmereigüter waren von jetzt an gemeinsamer Besitz, auch die Feldmarken konnten gemeinschaftlich genutzt werden. Das Bürgerrecht galt für beide Städte. Wochen- und Jahrmärkte wurden terminlich abgestimmt, um leidige Konkurrenzstreitigkeiten auszuschalten. Die Handwerkerinnungen blieben aber nach wie vor getrennt.

Die 1432 geschlossene Vereinigung hielt aber nur etwa zehn Jahre vor. Wieder einmal brachen innerstädtische Auseinandersetzungen aus. Besonders die in den "Viergewerken" vereinigten wichtigsten Handwerkerinnungen der Knochenhauer (Fleischer), Bäcker, Schuhmacher und Tuchmacher lehnten sich gegen den gemeinsamen Rat auf, dessen Amtsführung nach ihrer Meinung nur Schaden und Verderben für beide Städte gebracht hätte und forderten die Trennung Berlins und Cöllns. Der Streit nahm ein solches Ausmaß an, daß er gütlich nicht mehr beigelegt werden konnte und die Städte faktisch unregierbar geworden waren.

Die Bürgermeister Henning Strohband und Jacob Heidicke aus Berlin sowie der Cöllner Bürgermeister legten - wie auch sämtliche Ratsmitglieder - am 26. Februar 1442 ihre Ämter nieder, erschienen mit Viergewerken und Gemeinen vor dem seit 1440 regierenden Friedrich II. Eisenzahn, händigten ihm die Schlüssel zu den Stadttoren aus und riefen ihn zum Schiedsrichter an. Friedrich II. Eisenzahn, der noch weitaus stärker als sein Vorgänger nach Begrenzung der Macht der Städte trachtete - bereits bei der Erbhuldigung 1440 hatte er entgegen allen Gepflogenheiten zuerst die Eidesleistung entgegengenommen und dann erst die Privilegien der Städte bestätigt - nutzte diese Möglichkeit, um die Stadtregierung seiner Kontrolle zu unterwerfen. Er verfügte die Separierung von Berlin und Cölln, ernannte für jede Stadt wieder einen eigenen Rat und setzte für Berlin als Bürgermeister Johann Rathenow - der bereits von 1438 bis 1439 und von 1440 bis 1441 dieses Amt versehen hatte - und Augustin Völker, für Cölln Jacob Tiedicke ein. Um die patrizische Stadtherrschaft zu schwächen, ordnete er die Einbeziehung von Angehörigen der Viergewerke und der gemeinen Bürgerschaft in den Rat an und behielt sich das Recht der Bestätigung der gewählten Ratsherren und Bürgermeister vor. Das Eingehen von Bündnissen mit anderen Städten ohne Einwilligung des Landesherrn wurde verboten.

Die neuen Räte, Viergewerke und gemeine Bürgerschaft schworen Friedrich II. Eisenzahn Gehorsam und gelobten, alle seine Anordnungen einzuhalten. Offenbar hielten sich die Städte aber nicht daran, denn bereits im August desselben Jahres schränkte der Kurfürst deren Rechte noch weiter ein: Sie wurden gezwungen, ihm das höhere und niedere Gericht, das gemeinsame Rathaus an der Langen Brücke (heute Rathausbrücke) als künftigen Sitz des kurfürstliche Richters, das Niederlagsrecht, das heißt das Recht zur Einziehung von Steuern von durchreisenden fremden Kaufleuten, und einen Platz an der Cöllner Stadtmauer zum Bau eines Schlosses zu überlassen. Die Güter Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde, Rixdorf (heute Neukölln), die Berlin und Cölln 1435 vom Johanniterorden für eine hohe Summe erworben hatten und vom Kurfürsten inzwischen beschlagnahmt worden waren, erhielten sie hingegen zurück.

Die Maßnahmen Friedrichs II. Eisenzahn führten zu wachsendem Unmut in der Bevölkerung. Verstärkt wurde dieser durch die angeordnete Überprüfung von Lehensurkunden durch landesherrliche Beamte. Neben dem Patriziat, das über erhebliche Besitzungen verfügte, hatten auch einfache Bürger kleine Lehen oder Anteile daran in der Umgebung Berlins erworben, ohne mitunter die vorgeschriebene Einwilligung des Kurfürsten einzuholen. Jetzt mußten sie den entschädigungslosen Einzug dieses ihres Eigentums befürchten. Die Erbitterung der Berliner führte schließlich Ende 1447/Anfang 1448 zu gewalttätigen, gegen markgräfliche Amtsträger und Einrichtungen gerichtete Aktionen, die als "Berliner Unwille" in die Geschichte eingingen. Den kurfürstlichen Richter warf man ins Gefängnis, seinen Dienern wurde das Betreten der Stadt untersagt. Im Hohen Haus, dem Wohnsitz des Kurfürsten in Berlin, vernichtete man in der dort befindlichen kurfürstlichen Kanzlei eine Reihe von Dokumenten - offensichtlich Beweisstücke über angeblich unrechtmäßig erworbene Lehen. Die Aufständischen öffneten das zur Anlage eines Schloßgrabens errichtete Wehr, was zur Überflutung eines Teils des Schloßbaugeländes führte.

Die daraufhin durch den Kurfürsten veranlaßte Vorladung der gesamten Bürgerschaft der Doppelstadt vor das landesherrliche Gericht zu Spandau wurde von Berlin und Cölln zurückgewiesen, die bewaffnete Verteidigung vorbereitet und um die Unterstützung verbündeter Städte nachgesucht. Diese allerdings versagten eine direkte Hilfe, bemühten sich jedoch gemeinsam mit einigen geistlichen und weltlichen Würdenträgern, die verfeindeten Seiten zu einem Vergleich zu bewegen. Im Mai 1448 erfolgte dann auch vor den in Spandau versammelten Ständen die Beilegung des Konflikts. Berlin und Cölln mußten erneut die Festlegungen vom August 1442 anerkennen. Vor einer weiterführenden Beschränkung der Städtefreiheit sah der Kurfürst ab. Auch konnte er eine völlige Trennung Berlins und Cöllns nicht durchsetzen. Der 1307 hergestellte Status einer Städteunion blieb bestehen. Hart bestraft wurden hingegen die Anführer des Aufruhrs, sämtlich Angehörige der reichen Patrizier- und Ratsfamilien. Ihre Lehen wurden eingezogen und hohe Geldstrafen verhängt. Über einige von ihnen sprach man sogar ein Verbannungsurteil aus: sie durften sich nicht mehr in den größeren Städten der Mark und in Spandau aufhalten. Die Alleinherrschaft des Patriziats war damit beendet.

Auch Henning Strohband hatte sich an diesem Aufstand beteiligt. Das Gericht in Spandau verurteilte ihn und seine Söhne Barthold, Heinrich und Caspar zur Zahlung von 2000 Gulden und zum Verlust ihrer Lehen. Außerdem mußte er auf eine beträchtliche Geldsumme verzichten, die ihm der Kurfürst noch schuldete. Mehr als zwei Jahre waren sie genötigt, die Folgen der Strafe zu tragen. 1451 wurden sie begnadigt und erhielten ihre Lehen zurück.

Der Historiker Carl Brecht ("Berliner Geschlechter", Bd. 1, Berlin 1888) zieht aus der langen Amtsunterbrechung bei Henning Strohband zwischen 1410 und 1421 die Schlußfolgerung, daß es sich um zwei Personen gleichen Namens handeln muß, vermutlich um Vater und Sohn, da es allen Gebräuchen jener Zeit widersprechen würde, einen Bürgermeister, der fünfmal hintereinander das Amt innehatte, in den darauffolgenden elf Jahren bei den Wahlen zu übergehen. Belegen kann Carl Brecht diese Annahme nicht. Wie vorherrschend in der einschlägigen Literatur, geht auch die vorliegende Darstellung von nur einer Person aus.


Zoon van Henning STROBAND (zie 223394).
Gehuwd met
111701    Anna GLINICKE, dochter van Heinrich GLINICKE GEN. KAROW (zie 223398) en Anna (zie 223399).
Uit dit huwelijk:
   1.  Heinrich (zie 55850).

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